Foto: A. Zelck / DRK-Service…Das Notfalltraining richtet sich speziell an Mitarbeiter/ -innen in Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste, welche im Rahmen der Qualitätssicherung eine Schulung im Bereich der Ersten Hilfe laut Vorgaben des MDK absolvieren möchten. Schwerpunkte in dem Schulungsangebot liegen in den Bereichen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich.
In 4 Unterrichtseinheiten á 45 min. 3 Zeitstunden werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt. Eine Kostenübernahme über die BG ist nicht möglich! Die Schulung wird von der Führerscheinstelle nicht anerkannt!
Die Pflegefachkraft, das Pflegepersonal kann nach dieser Unterrichtung:
Praktische Inhalte:
Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.
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